BHKW Förderungen
Förderungen beim Kauf eines BHKW
Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) bietet nicht nur eine ökologisch sinnvolle Möglichkeit zur Strom- und Wärmeerzeugung, sondern kann Ihnen auch signifikante finanzielle Vorteile bieten. Bevor Sie sich jedoch für den Kauf entscheiden, sollten Sie die Kosten, den potenziellen Ertrag und den spezifischen Bedarf Ihrer Immobilie gründlich analysieren. Darüber hinaus ist es wichtig, die verfügbaren BHKW Förderungen zu erkunden, die den Betreibern von Blockheizkraftwerken angeboten werden. Diese Förderungen können die Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts erheblich steigern, indem sie finanzielle Unterstützung für die Installation und den Betrieb von BHKW-Anlagen bieten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Anfangsinvestition und zur Maximierung des ROI durch staatliche und regionale Förderprogramme in Betracht ziehen. Bei A-TRON unterstützen wir unsere Kunden aktiv dabei, von diesen BHKW Förderungen zu profitieren. Unser erfahrenes Team berät Sie umfassend zu den verfügbaren Fördermöglichkeiten und hilft Ihnen, die optimalen Programme für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu identifizieren und zu nutzen.
Worauf sollten Sie achten?
- Betriebsstunden: Ein BHKW sollte pro Jahr zwischen 3.000 und 4.000 Stunden laufen. Die Anzahl dieser Stunden hängt vom Wärmebedarf des Gebäudes ab.
- Wärmebedarf: Wenn Ihre Immobilie viel Wärme benötigt, kann dies die Wirtschaftlichkeit des BHKW erhöhen. Denken Sie daran, Ihr BHKW hauptsächlich für den Grundbedarf zu nutzen und für Spitzenzeiten eine zusätzliche Wärmequelle zu verwenden.
Weiterhin wird der Einsatz von KWK-Anlagen durch unterschiedliche Fördermaßnahmen unterstützt. Die Bandbreite reicht dabei von Bundesgesetzen wie z. B. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über Förderprogramme einzelner Bundesländer bis zu regionalen Förderprogrammen.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG):
Nach dem aktuellen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) können Betreiber von nachweislich hocheffizienten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW Förderungen erhalten. Die genauen Förderbedingungen hängen unter anderem von den jährlichen Vollbenutzungsstunden der Anlage ab.
- Selbstverbrauchter Strom: KWK-Zuschlag für den selbstverbrauchten und produzierten BHKW-Strom = 8 ct./kWh
- Eingespeister Strom ins Netz: KWK-Zuschlag für den in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten BHKW-Strom = 16 ct./kWh
- EEX-Vergütung für den in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten BHKW-Strom = (ermittelt sich durch den quartalsweise festgestellten EEX-Börsenpreis)
- Vermiedene Netzentgelte (VNE) für den in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten BHKW-Strom = (abhängig vom Netzbetreiber)
- Energiesteuerrückerstattung gem. § 53a EnergieStG = (abhängig von der Art des eingesetzten Brennstoffs in der KWK-Anlage)
- Einsparungen: Denken Sie daran, dass Sie auch sparen, indem Sie weniger Strom von Ihrem Versorger kaufen müssen!
Wenn Sie Fragen haben oder detaillierter Informationen sowie neuste Zahlen benötigen, freuen wir uns Sie beraten zu können. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach telefonisch oder schreiben uns eine E-Mail.
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