Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein zentraler Baustein für die Energiewende. Mit dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2025 (KWKG 2025) hat der Bundestag jetzt wichtige Weichen gestellt, um die KWK-Technologie – und damit auch den Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW) – langfristig zu stärken und an moderne Anforderungen anzupassen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Verlängerte Förderung bis 2030
Die gesetzliche Förderung für KWK-Anlagen wurde bis Ende 2030 verlängert. Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren, die auf nachhaltige Energieerzeugung durch KWK setzen wollen.
2. Abwärme leichter förderfähig
Eine überarbeitete Definition von „Abwärme“ sorgt künftig für einen einfacheren Zugang zu Fördermitteln. Dadurch profitieren mehr Projekte – insbesondere solche, die bisher aufgrund starrer Definitionen nicht förderfähig waren.
3. Stärkere Förderung innovativer KWK-Systeme
KWK-Anlagen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden (z. B. PV oder Wärmepumpen), erhalten künftig deutlich bessere finanzielle Anreize. Das unterstützt insbesondere zukunftssichere Hybridlösungen.
4. Weniger Bürokratie für kleine Anlagen
Kleine KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung unter 7 kW profitieren von vereinfachten Verfahren und reduzierten Kosten – ein echter Fortschritt für Wohngebäude oder kleinere Gewerbebetriebe.
5. Integration ins Energienetz wird gefördert
Die Gesetzesnovelle sieht Anreize für netzdienliches Verhalten sowie für den Einsatz digitaler Steuerungs- und Messtechnik vor. Damit wird KWK stärker in das intelligente Energiesystem der Zukunft eingebunden.
6. Harmonisierung mit EU-Richtlinien und dem Messstellenbetriebsgesetz
Erleichterungen im Bereich der Datenerfassung und Übermittlung machen den Betrieb einfacher und EU-konform – eine spürbare Entlastung für Betreiber und Dienstleister.
Neue Meldepflicht ab April 2025
Ab dem 01. April 2025 gilt eine wichtige neue Regel:
Alle neuen KWK-Anlagen müssen dokumentieren, wenn sie zu Zeiten negativer Strompreise an der Börse betrieben werden. Diese Meldepflicht soll dabei helfen, die Netzintegration besser zu überwachen und Fehlanreize zu vermeiden.
Was bedeutet das für Betreiber und Investoren?
Das KWKG 2025 bringt mehr Förderung, weniger Hürden und mehr Zukunftssicherheit. Besonders interessant ist es für Unternehmen, die frühzeitig auf effiziente, dezentrale Energieerzeugung setzen wollen – z. B. durch ein BHKW von A-TRON.
Fazit
Mit dem neuen Gesetz wird die KWK als Schlüsseltechnologie für eine klimafreundliche Energiezukunft weiter gestärkt. Betreiber, Planer und Investoren profitieren von besseren Rahmenbedingungen und klareren Perspektiven.
Den vollständigen Gesetzestext und offizielle Informationen finden Sie hier:
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