Förderungen

Der Einsatz eines Blockheizkraftwerks als stromerzeugende Heizung ist aufgrund der hohen Effizienz ökologisch sinnvoll und kann einen lukrativen Gewinn erwirtschaften. Vor der Anschaffung eines BHKW ist jedoch zu empfehlen, die Struktur und die komplexen Zusammenhänge der Bedarfssituation im Zusammenhang mit den Kosten und Einnahmen zu prüfen.
Sollten Sie die Anschaffung einer KWK-Anlage (BHKW) in Erwägung ziehen, sollte diese eine jährliche Auslastung von mindestens 3.000 bis 4.000 Betriebsstunden haben. Die Betriebsstunden stehen in engem Zusammenhang mit der Leistung des Blockheizkraftwerkes. Darüber hinaus spielt der jährliche Wärmebedarf einer Immobilie bei der Wirtschaftlichkeit eine große Rolle, denn ein wärmegeführtes BHKW muss die Wärme abgeben um Strom zu produzieren. Benötigen Sie also einen hohen Wärmebedarf, können Sie davon ausgehen, dass sich eine KWK-Anlage hoch wirtschaftlich betreiben lässt. Dabei ist zu beachten, dass ein BHKW in der Grundlast ausgelegt werden sollte und die Spitzenlast über einen anderen Wärmeerzeuger gesichert ist.
Weiterhin wird der Einsatz von KWK-Anlagen durch unterschiedliche Fördermaßnahmen unterstützt. Die Bandbreite reicht dabei von Bundesgesetzen wie z. B. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über Förderprogramme einzelner Bundesländer bis zu regionalen Förderprogrammen.
Aktuelle Förderungen
Nach dem aktuellen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhalten Sie als Betreiber einer nachgewiesenen hoch effizienten KWK-Anlage bis 50 kW elektrische Leistung folgende Förderungen:
- KWK-Zuschlag für den selbstverbrauchten BHKW-Strom = 8 ct./kWh
- KWK-Zuschlag für den in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten BHKW-Strom = 16 ct./kWh
- EEX-Vergütung für den in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten BHKW-Strom = (ermittelt sich durch den quartalsweise festgestellten EEX-Börsenpreis)
- Vermiedene Netzentgelte (VNE) für den in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten BHKW-Strom = (abhängig vom Netzbetreiber)
- Energiesteuerrückerstattung gem. § 53a EnergieStG = (abhängig von der Art des eingesetzten Brennstoffs in der KWK-Anlage)
- Hinzuzurechnen für die Wirtschaftlichkeit wäre dann noch der selbst verbrauchte BHKW-Strom, den Sie nicht für Ihre Abnahmestelle einkaufen müssen
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