Förderungen

Der Einsatz eines Blockheizkraftwerks als stromerzeugende Heizung ist aufgrund der hohen Effizienz ökologisch sinnvoll und kann einen lukrativen Gewinn erwirtschaften. Vor der Anschaffung eines BHKW ist jedoch zu empfehlen, die Struktur und die komplexen Zusammenhänge der Bedarfssituation im Zusammenhang mit den Kosten und Einnahmen zu prüfen.

Sollten Sie die Anschaffung einer KWK-Anlage (BHKW) in Erwägung ziehen, sollte diese eine jährliche Auslastung von mindestens 3.000 bis 5.000 Betriebsstunden haben. Die Betriebsstunden stehen in engem Zusammenhang mit der Leistung des Blockheizkraftwerkes. Darüber hinaus spielt der jährliche Wärmebedarf einer Immobilie bei der Wirtschaftlichkeit eine große Rolle, denn ein wärmegeführtes BHKW muss die Wärme abgeben um Strom zu produzieren. Benötigen Sie also einen hohen Wärmebedarf, können Sie davon ausgehen, dass sich eine KWK-Anlage hoch wirtschaftlich betreiben lässt. Dabei ist zu beachten, dass ein BHKW in der Grundlast ausgelegt werden sollte und die Spitzenlast über einen anderen Wärmeerzeuger gesichert ist.

Weiterhin wird der Einsatz von KWK-Anlagen durch unterschiedliche Fördermaßnahmen unterstützt. Die Bandbreite reicht dabei von Bundesgesetzen wie z. B. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) über Förderprogramme einzelner Bundesländer bis zu regionalen Förderprogrammen.  

Aktuelle Förderungen

Nach dem aktuellen KWKG erhalten Sie als Betreiber einer nachgewiesenen hoch effizienten KWK-Anlage bis 50 kW elektrische Leistung folgende Förderungen:

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Beispielrechnung

Das Beispiel zeigt exemplarisch die Wirtschaftlichkeit unseres A-TRON BHKW Typ E20/43 in Form einer Volllaststunde. Für die Produktion von 20 kWh Strom und 43 kWh Wärme werden ca. 65 kWh Erdgas (z. B. 4,5 ct./kWh) benötigt. Dabei werden 50 % des Stroms für den Eigenverbauch verwendet und 50 % werden in das Netz des Energieversorgers eingespeist.

Kosten

Brennstoffeinsatz (Erdgas)65 kWh x 4,5 ct./kWh- 2,93 €
Full-Service-Paket10 Jahre Garantie- 0,75 €
EEG-Umlage für den Eigenverbrauch Stromca. 40 %- 0,27 €

Einsparung

Wärmeproduktion für Heizwärme, Prozesswärme, Trinkwassererwärmung etc.43 x 5,5 ct./kWh2,36 €
Stromproduktion x örtlicher Strompreis20 kWh x 20 ct./kWh4,00 €

Zuschüsse

Ergebnis

KWK-Zuschlag für selbstverbrauchten BHKW-Strom10 kWh (8 ct./kWh)0,80 €
KWK-Zuschlag für in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom10 kWh (16 ct./kWh)1,60 €
EEX-Vergütung für den eingespeisten Strom10 kWh für 37,58 ct./kWh3,76 €
Vermiedene Netzentgelte für den eingespeisten Strom1 ct./kWh0,10 €
Erstattung der Energiesteuer für den Brennstoffeinsatz5,50 €/MWh0,36 €
EnergiekosteneinsparungErtrag je Volllaststunde9,03 €

Angenommen Ihre KWK-Anlage würde in Ihrer Immobilie / Ihrem Gebäude jährlich 4.000 Volllaststunden Wärme und Strom produzieren, so würden Sie von einer Energiekosteneinsparung bzw. einem Ertrag von (4.000 x 9,03 €) insgesamt 36.120,00 € profitieren. Das KWKG 2020 garantiert eine Förderung von KWK-Anlagen bis 50 kWel für einen Zeitraum von 30.000 Vollbenutzungsstunden. In dem o. g. Beispiel also für 82.800 €. Bei dieser Aufstellung handelt es sich um eine Beispielrechnung ohne Gewähr. Daraus wird deutlich, dass im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Blockheizkraftwerkes oftmals von einer kostenlosen Heizung gesprochen wird. Ihre Investitionskosten amortisieren sich in Rekordzeit und Ihre Energiekosten reduzieren sich so stark, dass Sie bares Geld verdienen.

Zur Beispielrechnung

Erfahren Sie mehr über die Fördermöglichkeiten unserer BHKW.

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